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Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Rente und Co. – Was man vor der Weltreise wissen muss

Vorbereitungen Weltreise

Vor Beginn einer Reise sind viele organisatorische Dinge zu klären. Es geht natürlich darum, was mit dem Haus / der Wohnung gemacht wird oder mit den laufenden Versicherungen. Sehr wichtig sind darüber hinaus alle die Dinge, die einen finanziellen Aspekt haben. Wir erklären dir, wann der beste Zeitpunkt für deine Kündigung ist, wie du dir den Anspruch auf Arbeitslosengeld I sicherst, ob es sich lohnt, während deiner Abwesenheit Rentenbeiträge zu zahlen und was für eine Krankenversicherung du haben solltest.

Lohnsteuer sparen

Jeder, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhält, zahlt Lohnsteuer. Diese wird von deinem Arbeitgeber direkt ans Finanzamt abgeführt. Wichtig zu wissen ist, dass die Lohnsteuer eine Jahressteuer ist. Bei der monatlichen Berechnung geht der Arbeitgeber davon aus, dass das gezahlte Gehalt im gesamten Kalenderjahr gleich bleibt. Wie du nun Geld sparst, erklären wir dir an einem Beispiel:

Du verdienst monatlich € 4.000 und zahlst somit die monatliche Lohnsteuer für ein angenommenes Brutto-Jahresgehalt von € 48.000. Kündigst du nun aber zum 30.06. des Jahres, beträgt dein Jahresgehalt € 24.000, also gerade mal die Hälfte. Bei der Einkommenssteuererklärung, die du nun im Folgejahr machst, bekommst du nun Steuern zurück, da du nur Steuern für ein Jahresentgelt von € 24.000 zahlen musst. Natürlich bekommst du auch Steuern zurück, wenn du anstatt 12 Monaten nur 11 Monate gearbeitet hast. Der schlechteste Deal ist eine Kündigung zum Jahresende, da du die volle Lohnsteuer für das gesamte Jahr bezahlen musst und im darauffolgenden Jahr kein Einkommen mehr hast. Du kannst also viel Geld sparen, wenn du zum idealen Zeitpunkt kündigst. Online findest du sogenannte Gehaltsrechner (Brutto-Netto Rechner), welche dir zeigen, welchen Betrag du effektiv sparen kannst.

Die gleiche Rechnung gilt natürlich auch für deinen Wiedereinstieg.

Meldung beim Arbeitsamt / Arbeitslosengeld

Oft wurden wir gefragt, ob man sich den Stress machen soll, sich beim Arbeitsamt zu melden, denn man bekommt ja sowieso kein Arbeitslosengeld, wenn man auf Reisen ist.

Unsere klare Antwort: Ja, meldet euch beim Arbeitsamt, denn nur so könnt ihr euch die Ansprüche für die Zeit nach eurer Rückkehr sichern.

Welche Voraussetzungen müssen prinzipiell erfüllt werden, um Arbeitslosengeld I zu erhalten?

  • Du musst in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
  • Du hast dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.

Wie sieht der Ablauf konkret aus?

  • Du informierst das Arbeitsamt, sobald du deinen Job gekündigt hast.
  • Wir hatten dann einen persönlichen Termin beim Arbeitsamt und erklärten ihnen unser Vorhaben.
  • Den Antrag auf Arbeitslosengeld I reichst du online ein.
  • Nun geht alles seinen Weg und das Arbeitsamt prüft, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht.
  • Bei eigener Kündigung bekommst du eine 3-monatige Sperrzeit. Das heißt, dein Anspruch auf normalerweise 12 Monate Arbeitslosengeld I wird auf 9 Monate gekürzt und du bekommst zunächst 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld I.
  • Du willst ja aber momentan gar kein Arbeitslosengeld, sondern du gehst auf große Reise.
  • Deshalb ist es wichtig, dich wieder persönlich beim Arbeitsamt abzumelden. Dies kannst du aber frühestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit machen, besser solltest du zwei Tage „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“. Deine Ansprüche ruhen nun und bleiben für 4 Jahre bestehen.
  • Wenn du nach deiner Reise zurückkommst, meldest du dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend und bekommst max. 9 Monate Arbeitslosengeld I.

Nochmals kurz zusammengefasst

Es ist wichtig, dass du dir vor deiner Reise den Anspruch auf Arbeitslosengeld I sicherst.

Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bleibt somit 4 Jahre bestehen. Innerhalb dieser 4 Jahre kannst du 9 Monate (12 Monate abzüglich der Sperrzeit) Arbeitslosengeld I beziehen. Diese 9 Monate müssen nicht zwingend am Ende deiner Reise sein, sondern können auch zwischendrin bezogen werden (z.B. bei Unterbrechung der Reise), bzw. in mehreren Abschnitten.

Bitte mache dich aber immer schlau, ob sich die Gesetzeslage geändert hat und sprich mit deinem Berater beim Arbeitsamt. Wir haben immer sehr gute Erfahrungen beim persönlichen Gespräch gemacht.

Rentenbeiträge / gesetzliche Rentenkasse

Die meisten von euch denken jetzt sicher: Das ist ja noch so weit weg und bis ich in Rente gehe, wer weiß was da noch alles passiert? Können wir voll verstehen, aber trotz allem möchten wir euch ein paar wichtige Informationen dazu geben. Dann könnt ihr selbst entscheiden, ob und wie ihr das Thema angehen möchtet. Unsere Aussagen gelten für Versichertenjahrgänge ab 1964.

Folgende 2 Faktoren beeinflussen deine Rente:

Entgeltpunkte

Anhand der Entgeltpunkte wird errechnet, wie hoch deine Altersrente sein wird. Hier ist klar: Wer mehr einzahlt, bekommt am Ende mehr Rente. (Entgeltpunkte * Rentenartfaktor * aktueller Rentenwert = Höhe der Rente). In der Renteninformation, welche dir jährlich zugeschickt wird, siehst du genau, welcher Betrag dir zusteht.

Beitragszeit

Ebenso wichtig und einiges komplizierter zu verstehen ist die Beitragszeit, sprich, wie viele Jahre du in die Rentenkasse einbezahlt hast. Hier gibt es folgende drei “magische” Zeitspannen:

Beitragszeit mindestens 5 Jahre:

Du erwirbst dir einen grundsätzlichen Rentenanspruch, wenn du 5 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hast. Dieser Rentenanspruch wir dir ab dem 67. Lebensjahr ausbezahlt, nicht früher.

Beitragszeit mindestens 35 Jahre:

Wenn du mindestens 35 Jahre (420 Monate) in die Rentenkasse einbezahlt hast, gilst du als “langjährig Versicherter” und bekommst mit 67 Jahren deine monatliche Rente ohne Abzug. Ein früherer Bezug mit 63 Jahren ist möglich. Dir wird dann aber eine Minderung von 0,3 % pro Kalendermonat abgezogen. Das bedeutet, wenn du bereits mit 63 Jahren Rentenbezüge erhalten möchtest, wird dir für die Gesamtzeit deines Rentenbezuges 14,4 % jeden Monat abgezogen.

Beitragszeit mindestens 45 Jahre:

Hat man 45 Jahre (540 Monate) in die Rentenkasse einbezahlt, gilt man als “besonders langjährig Versicherter” und man bekommt bereits mit 65 Jahren die monatliche Rente ohne Abzug. Oder aber man erhält die Rentenzahlung bereits mit 63 Jahren, allerdings mit einer Minderung um 10,8 %.

Aber, auf die Wartezeit von 45 Jahren werden freiwillige Beiträge nur angerechnet, wenn für 18 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden.

Pflichtbeiträge und freiwillige Rentenbeiträge

Nun kommt aber der ganz wichtige Punkt, an dem wir Reisende überlegen müssen, wie wir mit der Rente umgehen möchten. Es gibt nämlich Pflichtbeiträge und freiwillige Rentenbeiträge. Beide Beitragsarten werden beim Berechnen der Beitragszeit berücksichtigt. Die Pflichtbeiträge werden immer dann bezahlt, wenn wir angestellt berufstätig sind oder auch Arbeitslosengeld I beziehen. Sind wir aber auf Reisen, sind wir nicht versicherungspflichtig und bekommen keine Beitragszeit angerechnet.

Man hat aber die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu zahlen. Das macht immer dann Sinn, wenn du auf die 35 bzw. 45 Jahre Beitragszeit kommen möchtest.

Wir zahlen monatlich den freiwilligen Betrag, um dann eben die Möglichkeit zu haben, früher in Rente gehen zu können. Zum 04.05.2020 beträgt der Mindestbeitrag € 83,70 pro Monat. Du musst hierfür den Online Antrag „V0060 – Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung“ ausfüllen. Dies ist nur bis zum 31.03. des Folgejahrs möglich.

Kontenklärung

Die Rentenkasse bietet eine “Kontenklärung” an. Hier geht es darum, Einzahlungslücken ausfindig zu machen und zu „klären“. Es können z.B. Studienzeiten angerechnet werden. Dies geschieht nicht automatisch.

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Der Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist nur gesichert, wenn innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit mindestens 3 Jahre (36 Monate) Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt wurden.

 

Es gibt natürlich noch viele weitere Informationen und Regelungen zur Altersrente. Wir möchten hier nur auf die aus unserer Sicht wichtigsten hinweisen.

Wir raten also jedem zur frühzeitigen persönlichen Rentenberatung. Bei uns funktionierte das über Video-Chat und wir wurden professionell und sehr freundlich beraten.

Auslandskrankenversicherung

Eines vorab, wir waren vor unserer Reise freiwillig gesetzlich versichert. Wir haben unsere Krankenversicherungen schriftlich gekündigt und die Kündigung wurde auch akzeptiert. Als Beleg haben wir die abgeschlossene Auslandskrankenversicherung vorgelegt.

Wir haben keine Anwartschaft bezahlt und wurden auch ohne Problem wieder als Mitglied aufgenommen. Allerdings in Verbindung mit einer Arbeitslos-Meldung beim Arbeitsamt.

Wir haben uns die Reisekrankenversicherung vom ADAC, der HanseMerkur und von STA Travel angesehen und verglichen.

HanseMerkur Langzeit Auslandskrankenversicherung

Wir haben uns aus folgenden Gründen für die HanseMerkur entschieden:

  • Der Basisschutz kostet 59,00 € im Monat und und beinhaltet eine Selbstbeteiligung von 25,00 €.
  • Bis zu 6 Wochen Heimaturlaub pro Jahr sind möglich. Dies ist für alle wichtig, die zwischen drin mal die Liebsten in der Heimat besuchen möchten.
  • Es kann eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren vereinbart werden.
  • Bei frühzeitiger Rückkehr bekommst du das restliche Geld zurück. Das ist perfekt, wenn du nicht weißt wie lange genau deine Reise dauern wird.

Rund um Wohnung / Haus / Fahrzeug

  • Wohnung rechtzeitig kündigen oder Nachmieter suchen
  • Möbel, Kleider und sonstiges Inventar unterstellen
  • Ganz wichtig: Macht euch die Mühe und sortiert großzügig aus. Wir haben „tonnenweise“ Ballast weggeschafft. Was für ein befreiendes Gefühl
  • GEZ kündigen
  • Telefon rechtzeitig kündigen
  • Strom abmelden
  • Hausratversicherung kündigen
  • Auto verkaufen oder unterstellen? Wenn ihr euer Auto unterstellt, schaut darauf, dass innen gut belüftet wird. Als ich mein Auto mal 10 Monate untergestellt hatte, war danach alles voller Schimmel. Generell ist mit Standschäden an Bremsen und Reifen zu rechnen.

Versicherungen

Was soll ich mit meinen Versicherungen tun, so lange ich weg bin?

  • Versicherung stilllegen bzw. diese beitragsfrei setzen. Dies ist teilweise zeitlich unbegrenzt möglich, z.B. bei Riester-Verträgen. Nach der Rückkehr könnt Ihr die Zahlungen wieder aufnehmen.
  • Private Haftpflichtversicherung abschließen, die auch im Ausland gültig ist. Unsere Versicherung konnte für ein paar € mehr auf “international gültig” umgestellt werden.

Sonstige Dinge

  • Kreditkarte zulegen, bei der keine Auslandsgebühren bei Bargeldabhebung fällig werden. Dies ist z.B. bei der DKB der Fall. Allerdings erstattet die DKB auch keine fremden Bankgebühren mehr, so wie es früher der Fall war.
  • Prüfen, ob für die Reiseroute ein Carnet de Passage für das eigene Fahrzeug benötigt wird.
  • Welche Visa werden gebraucht und wo kann ich diese beantragen?
  • Bleibt mein Fahrzeug in Deutschland angemeldet, oder melde ich dieses ab, sobald man Europa hinter sich gelassen hat? Wir lassen die Fahrzeugzulassung bestehen, da dann eine Wiedereinfuhr nach Deutschland einfacher ist.
  • Datensicherung für unterwegs einrichten
  • Passwortmanager installieren
  • Musik, Hörspiele und Filme downloaden (für gemütliche Regentage im Camper)
  • Reiseapotheke zusammenstellen
  • Frühzeitig nötige Impfungen durchführen
  • Gastgeschenke einpacken. Wir haben Buntstifte, Malbücher und Mini-Fussbälle dabei – da wir nur wenig Platz haben.
  • Und das wichtigste zum Schluss: Abschiedsparty für Familie und Freunde organisieren.

Wichtige Dokumente für die Reise

  • Reisepass mit ausreichend freien Seiten. Wir haben einen mit 48 Seiten direkt vor der Reise beantragt. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Visa-Angelegenheiten) kann auch ein zweiten Reisepass beantragt werden.
  • Führerschein
  • Internationaler Führerschein (haben wir außer zum Mieten von Fahrzeugen noch nie zeigen müssen)
  • Impfbuch
  • Heiratsurkunde (zur Buchung von Doppelzimmern in streng religiösen Ländern)
  • Passbilder (Brillenträger lassen am besten Bilder mit und ohne Brille machen)
  • Kopien der Auslandskrankenversicherung

Wir haben alle persönlichen Dokumente zur Sicherheit eingescannt und in unserem Cloud-Speicher abgelegt.

Fällt Euch noch etwas ein? Dann gebt gerne einen Kommentar ab. Wir freuen uns auf Eure Rückmeldung.

Wenn euch mein Beitrag gefallen hat, würden wir uns freuen, wenn ihr ab und zu über unseren Amazon Link bestellen würdet. Euch entstehen dadurch keine Mehrkosten und wir trinken mal einen Kaffee oder auch mal ein Bier auf unsere Leser :).

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Herzlichen DANK!

Eure Tanja

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2 comments

  1. Hallo Tanja, lese gerade deinen Block über AG, Rente u Co.. Beim Schnelllesen sind mir im Abschnitt Rente 2 Fehler aufgefallen. Beitragszeit mind. 35 Jahre >> es sind 0,3 % Abschlag pro Monat; Beitragszeit mind. 45 Jahre >> Eintritt ohne Abschläge sind gestaffelt nach Geburtsjahr, ab 1964 stimmt das Eintrittsalter mit 65Jahren.

    Dies als Anmerkung .

    Freundlicher Gruß
    Elmar

    1. Hallo Elmar,
      herzlichen Dank für deine Hinweise. Ich werde es gleich korrigieren bzw. ergänzen.
      Schöne Grüße,
      Tanja

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